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Abholung von Lebensmitteln
Beantragung einer Berechtigungskarte

Die Verteilung von Lebensmitteln erfolgt nur an registrierte Personen, die uns ihre Bedürftigkeit nachgewiesen haben. Leider müssen wir viele Antragsteller abweisen, da wir nicht genügend Lebensmittel für alle Hilfesuchende zur Verfügung haben. Die Entscheidung zur Vergabe von Berechtigungskarten liegt im Ermessen des Vorstandes; es besteht kein Anspruch auf unsere Dienstleistung.

Für die Antragstellung erbitten wir die telefonische Absprache eines Gesprächstermins (Telefon 0228 9768808 - Anrufbeantworter).
Folgende Unterlagen sind erforderlich:

Wir sind bemüht, möglichst viele Menschen an unserer Lebensmittelausgabe teilhaben zu lassen. Die Berechtigungskarten werden automatisch ungültig, wenn Sie vier Wochen unentschuldigt der Abholung fernbleiben oder nur unregelmäßig zur Lebensmittelausgabe kommen.


Januar 2012
Der Vorstand