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„Das kommt mir nicht in die Tüte“

Dem Mindesthaltbarkeitsdatum begegnet der Konsument allerorten. Ob Reis, Nudeln, Kaffee, oder alle Arten von frischen Produkten in der Kühltheke, stets findet sich darauf ein sogenanntes MHD. Obwohl der Begriff für sich spricht, wird diese Fristsetzung häufig mit dem Verfallsdatum gleichgesetzt. In der Folge landen viele Lebensmittel in der Tonne, die eigentlich noch genießbar wären. Denn das MHD ist lediglich ein Gütesiegel des Herstellers, der bis zu dem aufgedruckten Datum beste Qualität des Produkts garantiert.

Trotzdem: der Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum ist bei den Verbrauchern umstritten. Die einen testen Geruch und Geschmack, bevor sie ein Nahrungsmittel entsorgen. Die anderen achten peinlich darauf, ihren Vorratsschrank von allem freizuhalten, was ihrer Meinung nach ein „Ablaufdatum“ enthält.

Auch die Tafeln gehen mit dem MHD unterschiedlich um. Manche verteilen Lebensmittel auch nach deren Ablauf, andere nicht.

Die Bonner Tafel gehört zu den Letzteren. Solange die Bewusstseinslage in der Bevölkerung im Hinblick auf die Bedeutung des MHD gespalten ist, verzichten wir auf die Abholung und Weitergabe von Lebensmitteln, deren MHD abgelaufen ist. Dies erspart uns Beanstandungen von Kundenseite und garantiert den Abholern Produkte, die in jeglicher Hinsicht qualitativ einwandfrei sind. Gleichzeitig soll durch diese Haltung verhindert werden, dass sie sich wie Bürger zweiter Klasse fühlen, die sich mit dem zufrieden geben müssen, was Otto Normalverbraucher nicht mehr akzeptabel erscheint.

Februar 2018, Marianne Baldus